Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.10.2003

Rechtsprechung
   BFH, 06.10.2003 - VII B 67/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12064
BFH, 06.10.2003 - VII B 67/03 (https://dejure.org/2003,12064)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2003 - VII B 67/03 (https://dejure.org/2003,12064)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - VII B 67/03 (https://dejure.org/2003,12064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    NZB: Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - VII B 67/03
    Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO ist aber nicht schon erfüllt, wenn gegen die rechtliche und/oder tatsächliche Würdigung durch das FG Einwände erhoben werden können (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - VII B 67/03
    Ausreichend ist insoweit auch das schlüssige Vorbringen, die Entscheidung des FG beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2005 - VII B 140/04

    Branntweinmonopol - Hobbybrenner

    Dies muss in der Beschwerdeschrift unter Herausarbeitung und Gegenüberstellung der Rechtssätze dargelegt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80; vom 6. Oktober 2003 VII B 67/03, BFH/NV 2004, 214, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.2004 - I B 190/03

    NZB: Divergenz; formeller Bilanzenzusammenhang

    Dies muss deshalb zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die sich auf den Gesichtspunkt der Abweichung stützt, dargelegt werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80; vom 6. Oktober 2003 VII B 67/03, BFH/NV 2004, 214, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2006 - I B 53/05

    NZB: Verfahrensmängel

    Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) begehrte Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) setzt jedenfalls die Darlegung voraus, dass dem angefochtenen Urteil ein abstrakter Rechtssatz zugrunde liegt, der mit tragenden Rechtsausführungen in einer oder mehreren Entscheidungen eines anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 2003 VII B 67/03, BFH/NV 2004, 214).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.10.2003 - I B 55/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14576
BFH, 01.10.2003 - I B 55/03 (https://dejure.org/2003,14576)
BFH, Entscheidung vom 01.10.2003 - I B 55/03 (https://dejure.org/2003,14576)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - I B 55/03 (https://dejure.org/2003,14576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Erforderliche Darlegung des Revisionsgrundes; Interesse der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.04.1999 - VII B 274/97

    Schaumweinbesteuerung für aromatisierte weinhaltige Cocktails

    Auszug aus BFH, 01.10.2003 - I B 55/03
    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten der Finanzverwaltung einen Vertrauenstatbestand begründen kann, keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil ihre Beantwortung von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls (d.h. der zutreffenden Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Einzelfall) abhängt und daher einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1997 V B 145/96, BFH/NV 1998, 458; vom 21. April 1999 VII B 274/97, BFH/NV 1999, 1386).
  • BFH, 25.07.1997 - V B 145/96
    Auszug aus BFH, 01.10.2003 - I B 55/03
    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten der Finanzverwaltung einen Vertrauenstatbestand begründen kann, keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil ihre Beantwortung von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls (d.h. der zutreffenden Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Einzelfall) abhängt und daher einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1997 V B 145/96, BFH/NV 1998, 458; vom 21. April 1999 VII B 274/97, BFH/NV 1999, 1386).
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